Wohnbauförderung Eigenheim
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Die NÖ Landesregierung hat in der Regierungssitzung vom 24.09.2019 wesentliche Punkte zur NÖ Wohnbaustrategie und die dazugehörigen Umsetzungsmaßnahmen beschlossen. Dazu gehören unter anderem das neue Fördermodell für die Neuerrichtung von Eigenheimen sowie der Ersterwerb eines Reihenhauses von einem hierzu befugten Bauträger.

Die NÖ Landesregierung hat in der Regierungssitzung vom 24.09.2019 wesentliche Punkte zur NÖ Wohnbaustrategie und die dazugehörigen Umsetzungsmaßnahmen beschlossen. Dazu gehören unter anderem das neue Fördermodell für den Ersterwerb einer Wohnung im Geschoßwohnbau von einem hierzu befugten Bauträger.

Wurde von einem befugten Bauträger ein Eigenheim, ein Reihenhaus oder eine Wohnung in einem Projekt erworben, das bereits vor dem 31. März 2020 bei der Abteilung Wohnungsförderung registriert wurde, kann auch ein Antrag nach dem Förderungsmodell 2017 gestellt werden.
Ihr Kontakt zum Thema Wohnbauförderung
Abteilung Wohnungsförderung
Landhausplatz 1, Haus 7a
3109 St. Pölten
E--Mail: post.f2auskunft@noel.gv.at
Tel: 02742/22133
Fax: 02742/9005-15800