Wohnbauförderung Heizkesseltausch
NÖ Raus-aus-Öl-Bonus
Das Land Niederösterreich unterstützt mit dem NÖ Wohnbaumodell nicht nur den Neubau, auch die Sanierung bestehender Gebäude ist ein sehr wichtiges Thema.
LANDESFÖRDERUNG VERLÄNGERT BIS ENDE 2022!
Mit der NÖ Wohnbauförderung ist es jetzt noch leichter Geld und Energie zu sparen, denn für den Austausch von Heizungsanlagen auf Basis fossiler Brennstoffe oder von ineffizienten Heizungsanlagen auf Heizsysteme mit erneuerbaren Energieträgern und auf Fernwärmeanschlüsse aus erneuerbaren Quellen können Sie nun einen Direktzuschuss erhalten.
Diese Maßnahme wird bei fertiggestellten Ein- oder Zweifamilienhäusern bzw. bei fertiggestellten Reihenhäusern gefördert.
Der Ersatz von Heizungsanlagen auf der Basis fossiler Brennstoffe (Öl- oder Gaskessel bzw. Gastherme) und der Ersatz von ineffizienten Heizungsanlagen auf der Basis biogener Brennstoffe (Festbrennstoffkessel/Allesbrenner) durch Heizungsanlagen, die mit biogenen Brennstoffen oder mit Alternativenergie betrieben werden; das sind
Heizsysteme auf Basis fester biogener Brennstoffe, die der österreichischem Umweltzeichenrichtlinie UZ 37 entsprechen.
- Pelletsheizanlagen
- Hackgutheizanlagen
- Stückholzkessel mit Pufferspeicher
- Ganzhausheizungen mit Pufferspeicher (Kachelofen mit wassergeführter Zentralheizung)
Weiterführende Links - Informationen zu förderungsfähigen Kesseln (analog der Bundesförderung)
Liste der förderungsfähigen Pelletskessel
Liste der förderungsfähigen Stückholzkessel
Liste der förderungsfähigen Hackgutkessel
Liste der förderungsfähigen Kombikessel Pellets/Stückholz
Liste der förderungsfähigen wassergeführten Pelletkaminöfen (Pelletskessel)
elektrisch betriebene Wärmepumpenanlagen, die das European Heat Pump Association (EHPA) Gütesiegel haben. Die Vorlauftemperatur des Wärmeabgabesystems (z.B. Radiatoren) darf 40° bei Normaußentemerperatur nicht überschreiten.
- Luft/Wasserwärmepumpe
- Sole/Wasserwärmepumpe
- Wasser/Wasserwärmepumpe
- Wärmepumpe mit Direktverdampfer
Liste der förderfähigen Wärmepumpen
Fernwärmeanschlüsse, bei denen mindestens 80% der Wärme aus erneuerbaren Quellen stammen müssen

Für den Ersatz von Heizungsanlagen auf Basis fossiler Brennstoffe (z.B. Öl- oder Gaskessel bzw. Gasthermen) durch Heizungsanlagen, die mit biogenen Brennstoffen oder mit Alternativenergie betrieben werden, kann ein Zuschuss zu den anerkannten Investitionskosten in der Höhe von 20% gewährt werden, jedoch maximal € 3.000,-.
Für den Ersatz eines ineffizienten mit biogenen Brennstoffen betriebenen Festbrennstoffkessels/Allesbrenner durch Heizungsanlagen mit biogenen oder alternativen Energieträgern, kann ein Zuschuss zu den anerkannten Investitionskosten in der Höhe von 20% gewährt werden, jedoch maximal € 1.000,-.
Förderbar sind Heizungsanlagen, die im Zeitraum von 1. Jänner 2019 bis 31. Dezember 2022 installiert, fertiggestellt und in Betrieb genommen wurden/werden.
Ansuchen können online beantragt werden.
Das Online-Ansuchen kann erst nach Fertigstellung und Inbetriebnahme der Heizungsanlage eingebracht werden.
Dieser Zuschuss kann pro Maßnahme innerhalb von 10 Jahren nur einmal gewährt werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Förderung.
Ein Ansuchen um Förderung können natürliche Personen – wie EigentümerInnen, MiteigentümerInnen, Bauberechtigte und MieterInnen – stellen.
Das Wohnhaus, dessen Heizungsanlage gefördert wird, muss mit Hauptwohnsitz bewohnt werden.
Die zu ersetzende Heizungsanlage muss vollständig entfernt und nachweislich entsorgt werden. Siehe Beilage NÖ Raus aus Öl – Bonus
Lassen Sie die Beilage „NÖ Raus aus Öl – Bonus“ vom befugten Unternehmen ausfüllen, ausdrucken und unterfertigen. Die unterfertigte Beilage scannen, zwischenspeichern und im Zuge des Online-Ansuchens hochladen.
Falls sie Hilfe bei der Online-Antragstellung benötigen, unterstützen wir Sie gerne entweder direkt in der Servicestelle in St. Pölten:
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wohnungsförderung
Landhausplatz 1/Haus 7A
3109 St. Pölten.
oder Sie wenden sich an eine unserer dezentralen Dienststellen.
Diese finden Sie an den folgenden Bezirkshauptmannschaften:
Hier erfahren Sie sämtliche Details zur Förderungsaktion „raus aus Öl“ des Bundes.
Hier kommen Sie direkt zur Online-Registrierung „raus aus Öl“ für Private 2020.
Für etwaigen Fragen zur Förderungsaktion des Bundes steht Ihnen das Serviceteam „raus aus Öl“ zur Verfügung.
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9 I 1092 Wien
Tel.: +43 (0) 1/31 6 31-264
E-Mail: sanierung@kommunalkredit.at
Downloads
- Download: Flyer "NÖ Raus aus Öl - Bonus" (pdf, 0.2 MB)
- Download: Beilage „NÖ Raus aus Öl – Bonus“ (pdf, 0.1 MB)
- Download: NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2019 (pdf, 1.5 MB)
- Download: NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2011 (pdf, 0.8 MB)
Ihr Kontakt zum Thema Wohnbauförderung
Abteilung Wohnungsförderung Landhausplatz 1, Haus 7a
3109 St. Pölten E-Mail: post.f2auskunft@noel.gv.at
Tel: 02742/22133
Fax: 02742/9005-15800